Verordnungen / Rezepte

Voraussetzung für die therapeutischen Leistungen ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Diese ist Grundlage für die Abrechnung mit den Kostenträgern.

 

Ärztliche Verordnungsmöglichkeiten:

 

im Bereich Ergotherapie:
  • motorisch- funktionelle Behandlung
  • sensomotorisch- perzeptive Behandlung
  • psychisch- funktionelle Behandlung
  • Hirnleistungstraining
im Bereich Physiotherapie:
  • KG-ZNS (Bobath) Kinder und Erwachsene (auch im Wasser)
  • Krankengymnastik
  • Krankengymnastik- Bewegungsbad
Krankenkassen

Alle therapeutischen Maßnahmen setzten eine ärztliche Verordnung von den behandelnden Ärzten (Fachärzte, Hausärzte und auch Kinderärzte) voraus und werden mit den Krankenkassen, sowie auch privaten Krankenversicherungen, abgerechnet.

 
Hilfsmittel

In Zusammenarbeit mit Ärzten und geeigneten Sanitätshäusern /Reha-Firmen unterstützen wir die Schüler:innen und deren Eltern gerne bei der Erprobung und Anpassung neuer Hilfsmittel