Ärzte und Verordnungen
Voraussetzung für die therapeutischen Leistungen ist eine Heilmittelverordnung des behandelnden Arztes. Diese ist Grundlage für die Abrechnung mit den Kostenträgern.
Ärztliche Verordnungsmöglichkeiten sind:
im Bereich Ergotherapie:
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motorisch- funktionelle Behandlung
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sensomotorisch- perzeptive Behandlung
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psychisch- funktionelle Behandlung
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Hirnleistungstraing
im Bereich Physioherapie:
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KG-ZNS (Bobath) Kinder und Erwachsene
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Krankengymnastik
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Krankengymnastik- Bewegungsbad