Das Schulgesetz in NRW (§3) formuliert den Zweck der Qualitätsanalyse für Schule folgenderweise:
Die Qualitätsanalyse ist ein Verfahren der externen Evaluation in Nordrhein-Westfalen. Ihr vorrangiges Ziel ist die Unterstützung der Schulen in ihrer Schul- und Unterrichtsentwicklung. Es gilt, über die Analyse der schulischen Prozesse den Ist-Stand schulischer Arbeit aufzuzeigen, mit Hilfe von Analysekriterien die Qualität von Schule und Unterricht zu bewerten und Impulse zur Weiterentwicklung zu setzen. Für alle Schulen in NRW besteht die Verpflichtung, sich an der Qualitätsanalyse zu beteiligen
Vom 31. März bis zum 2. April 2014 war die Qualitätsanalyse (QA) in unserer Schule. Hier nun die Ergebnisse in der Übersicht:
Zusammenfassung der Ergebnisse in Textform:
(Auszug aus dem QA.-Bericht)
QA-Bericht
- Schüleraktiviernde Unterrichtsmethoden
- Stationsangebote
- Lerntheke
- Wochenplanarbeit
- Qualitätsentwicklung der Arbeit in den Fachkonferenzen