Anpassung der Corona-Regeln ab dem 01.02.2023
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
heute erreichte uns die Mitteilung über die Anpassung der Coronaregeln zum 1. Februar 2023.
Die Corona-Test-und-Quarantäneverordnung wird mit dem 31. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Die Corona-Schutzverordnung wird mit nur noch wenigen Vorschriften fortgeführt. Für den Schulbereich wird es keine Sonderregelungen mehr geben. Ab dem 1. Februar 2023 sind folgende Punkte von besonderer Bedeutung:
Testungen:
Ab dem 01.02.2023 entfällt die 5tägige Isolationspflicht. Zudem entfällt ab diesem Stichtag auch die rechtliche Grundlage für das anlassbezogenen Testen in der Schule.
Masken:
Die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird aufgehoben. Die Maskenpflicht im Schülerspezialverkehr entfällt ebenfalls. Lehrkräfte und Schüler:innen (bzw. ihre Eltern) entscheiden für sich eigenverantwortlich, ob sie freiwillig eine Maske tragen möchte.
Positiv getesteten Personen, die nicht krank zuhause bleiben, wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb des eigenen Haushalts eine medizinische Maske zu tragen.
Im Krankheitsfall:
Es gilt selbstverständlich weiterhin der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen. Das gilt für alle am Schulleben Beteiligten. Eltern entschuldigen, wie bisher auch, ihre Kinder vom Schulbesuch.
Atteste:
Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen (§ 43 Absatz 2 Schulgesetz).
Hygiene:
An den Schulen gelten die allgemeingültigen Hygieneregeln (Infektionsschutz | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw). Die bewährte Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften entsprechend der jeweils aktuellen Hinweise gehören zu einem normalen Schulalltag (Lüftung, Raumluftfiltergeräte und CO2-Messgeräte | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw).
Viele Grüße
Schule an der Ruhraue
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